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Der Verleih von Medien des Kreismedienzentrums erfolgt an im Landkreis Lüneburg
ansässige öffentliche Bildungseinrichtungen und anerkannte Organisationen
der Jugend- und Erwachsenenbildung kostenlos. Der Verleih von technischen
Geräten wird in einer Gebührenordnung gesondert geregelt.
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Die Ausgabe von technischen Geräten ist auch für den privaten
und kommerziellen Gebrauch an Personen bzw. Organisationen/Firmen
gegen Entrichtung eines Mietpreises und einer Kaution in besonderen
Fällen möglich. Die Mietbedingungen entsprechen den im folgenden
aufgeführten Leihbedingungen. Die Höhe der Mietpreise richtet sich
nach der jeweils gültigen Preistafel.
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Entleiher
dürfen für den Einsatz der ausgeliehenen Medien keine Gebühren erheben.
Die Medien unterliegen dem Recht der öffentlichen, nicht gewerblichen
Vorführung. Der Entleiher hat die Bestimmungen des
Urheberrechtsgesetz einzuhalten. Für eine öffentliche Wiedergabe
hat der Veranstalter dieser Medien entsprechende Meldungen und Gebührenabgeltungen
gegenüber der GEMA direkt vorzunehmen.
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Die
Leihfrist/Mietfrist für Medien beträgt eine Woche. Verlängerungen sind nach Absprache möglich. Zur Vorführung von Medien können technische
Geräte im Kreismedienzentrum entliehen werden, z. B. Projektoren
für 16mm bzw. 8 mm-Filme, Dia-Projektoren, Arbeitsprojektoren, Episkope,
Leinwände und Kamerarecorder, für größere Veranstaltungen ein Videoprojektor.
Der Verleih dieser Geräte mit Zubehör erfolgt nur gegen schriftliche
Empfangsbestätigung. Abholer von Geräten müssen sich ausweisen können.
Der Entleiher hat sich bei der Abholung von der Vollständigkeit
der Leihsache zu überzeugen.
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Medienvorbestellungen müssen spätestens einen Tag vor dem gewünschten
Leihtermin dem Medienzentrum zugeleitet werden. Die
Vorbestellung kann schriftlich auf den gelben Vordrucken oder via
Internet erfolgen.
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Die entliehenen Medien bzw. technischen Geräte sind so rechtzeitig
zurückzugeben, dass der angegebene Rückgabetermin bereits der Tag
des Eintreffens im Kreismedienzentrum ist. Bei wiederholten Terminüberschreitungen
kann der Entleiher nach erfolgter Mahnung vom Verleih ausgeschlossen
werden. Ausgeliehene audio-visuelle Medien
und technische Geräte dürfen vom Entleiher nicht an andere Nutzer
weitergegeben werden.
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Videokassetten sind immer zurückzuspulen. Die Bilder der Dia- und
Tonbildreihen sind geordnet und vollzählig zurückzugeben. Die entliehenen
Filme dürfen nur von einem ausgebildeten Vorführer, der eine Vorführbescheinigung
besitzt, vorgeführt werden. Dies gilt auch für die entliehenen Filmvorführgeräte.
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Die Ausgabe von audio-visuellen Medien an Schüler und Studierende
ist nur möglich, wenn die betreffende Institution bzw. die dafür
zuständige Lehrkraft dem Schüler/der Schülerin oder dem Studenten/der Studentin
eine Vollmacht zum Empfang des Mediums erteilt hat.
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Beanstandungen an den gelieferten Medien und Geräten sind sofort
unter Rückgabe zu erheben. Evtl. festgestellte technische Mängel
der Medien sind dem Kreismedienzentrum schriftlich mitzuteilen.
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Sollte
die überlassene Sache nicht innerhalb der vereinbarten Leih-/Mietfrist
zurückgegeben werden, wird für jeden Tag, den die Sache zu spät
zurückgegeben wird, der für den Tag übliche Mietpreis berechnet,
sofern die Sache für den privaten oder kommerziellen Gebrauch an
Personen bzw. Organisationen/Firmen zur Verfügung gestellt wurde.
Für den Fall, dass nach erfolgloser Mahnung die überlassene Sache
nicht zurückgegeben worden ist, hat der Entleiher die Wiederbeschaffungskosten
zu ersetzen. Fehlende Begleithefte werden mit 1 Euro pro Stück,
fehlende Dias mit 1,50 Euro berechnet. Für alle Schäden, die während
der Ausleihzeit entstehen, haftet der Entleiher in vollem Umfang,
höchstens jedoch bis zur Höhe der Wiederbeschaffungskosten.
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Eine
entsprechende Schadensmeldung ist dem Kreismedienzentrum unverzüglich
schriftlich zuzuleiten.
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