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Verleihbedingungen
Stand: September 2003
  • Der Verleih von Medien des Kreismedienzentrums erfolgt an im Landkreis Lüneburg ansässige öffentliche Bildungseinrichtungen und anerkannte Organisationen der Jugend- und Erwachsenenbildung kostenlos. Der Verleih von technischen Geräten wird in einer Gebührenordnung gesondert geregelt.
  • Die Ausgabe von technischen Geräten ist auch für den privaten und kommerziellen Gebrauch an Personen bzw. Organisationen/Firmen gegen Entrichtung eines Mietpreises und einer Kaution in besonderen Fällen möglich. Die Mietbedingungen entsprechen den im folgenden aufgeführten Leihbedingungen. Die Höhe der Mietpreise richtet sich nach der jeweils gültigen Preistafel.
  • Entleiher dürfen für den Einsatz der ausgeliehenen Medien keine Gebühren erheben. Die Medien unterliegen dem Recht der öffentlichen, nicht gewerblichen Vorführung. Der Entleiher hat die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetz einzuhalten. Für eine öffentliche Wiedergabe hat der Veranstalter dieser Medien entsprechende Meldungen und Gebührenabgeltungen gegenüber der GEMA direkt vorzunehmen.
  • Die Leihfrist/Mietfrist für Medien beträgt eine Woche. Verlängerungen sind nach Absprache möglich. Zur Vorführung von Medien können technische Geräte im Kreismedienzentrum entliehen werden, z. B. Projektoren für 16mm bzw. 8 mm-Filme, Dia-Projektoren, Arbeitsprojektoren, Episkope, Leinwände und Kamerarecorder, für größere Veranstaltungen ein Videoprojektor. Der Verleih dieser Geräte mit Zubehör erfolgt nur gegen schriftliche Empfangsbestätigung. Abholer von Geräten müssen sich ausweisen können. Der Entleiher hat sich bei der Abholung von der Vollständigkeit der Leihsache zu überzeugen.
  • Medienvorbestellungen müssen spätestens einen Tag vor dem gewünschten Leihtermin dem Medienzentrum zugeleitet werden. Die Vorbestellung kann schriftlich auf den gelben Vordrucken oder via Internet erfolgen.
  • Die entliehenen Medien bzw. technischen Geräte sind so rechtzeitig zurückzugeben, dass der angegebene Rückgabetermin bereits der Tag des Eintreffens im Kreismedienzentrum ist. Bei wiederholten Terminüberschreitungen kann der Entleiher nach erfolgter Mahnung vom Verleih ausgeschlossen werden. Ausgeliehene audio-visuelle Medien und technische Geräte dürfen vom Entleiher nicht an andere Nutzer weitergegeben werden.
  • Videokassetten sind immer zurückzuspulen. Die Bilder der Dia- und Tonbildreihen sind geordnet und vollzählig zurückzugeben. Die entliehenen Filme dürfen nur von einem ausgebildeten Vorführer, der eine Vorführbescheinigung besitzt, vorgeführt werden. Dies gilt auch für die entliehenen Filmvorführgeräte.
  • Die Ausgabe von audio-visuellen Medien an Schüler und Studierende ist nur möglich, wenn die betreffende Institution bzw. die dafür zuständige Lehrkraft dem Schüler/der Schülerin oder dem Studenten/der Studentin eine Vollmacht zum Empfang des Mediums erteilt hat.
  • Beanstandungen an den gelieferten Medien und Geräten sind sofort unter Rückgabe zu erheben. Evtl. festgestellte technische Mängel der Medien sind dem Kreismedienzentrum schriftlich mitzuteilen.
  • Sollte die überlassene Sache nicht innerhalb der vereinbarten Leih-/Mietfrist zurückgegeben werden, wird für jeden Tag, den die Sache zu spät zurückgegeben wird, der für den Tag übliche Mietpreis berechnet, sofern die Sache für den privaten oder kommerziellen Gebrauch an Personen bzw. Organisationen/Firmen zur Verfügung gestellt wurde. Für den Fall, dass nach erfolgloser Mahnung die überlassene Sache nicht zurückgegeben worden ist, hat der Entleiher die Wiederbeschaffungskosten zu ersetzen. Fehlende Begleithefte werden mit 1 Euro pro Stück, fehlende Dias mit 1,50 Euro berechnet. Für alle Schäden, die während der Ausleihzeit entstehen, haftet der Entleiher in vollem Umfang, höchstens jedoch bis zur Höhe der Wiederbeschaffungskosten.
  • Eine entsprechende Schadensmeldung ist dem Kreismedienzentrum unverzüglich schriftlich zuzuleiten.

Kreismedienzentrum Lüneburg, 7. April 2006

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